Zugängliche Bereiche
Vereinbart werden können zugängliche Reinigungsbereiche, soweit hierfür kein Eingriff in geschützte Technik erforderlich ist.
Der konkrete Umfang richtet sich nach System, Zugänglichkeit und Anforderungen des Standorts.
Vereinbart werden können zugängliche Reinigungsbereiche, soweit hierfür kein Eingriff in geschützte Technik erforderlich ist.
Sichtbare Gehäuse-, Kontakt- und Bedienflächen können Teil des Reinigungsumfangs sein.
Je nach System können zugängliche Bereiche rund um Annahme, Einzug oder Rückgabe berücksichtigt werden.
Geräteanzahl, Zugang, Zeitfenster und besondere Anforderungen werden vorab geklärt.